Presse, Veröffentlichungen
Medien-
und Zeitungsabhandlungen mit
Äußerungen Dritter, z.B. Presseberichte
über Heilerfolge von Dr.Beck dürfen lt.
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für Ärzte' hier leider nicht dargestellt
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Erfahrungsberichte
mit medizinischen Inhalten und detaillierte
Fachinformationen dürfen
gemäß §11 HWG (Heilmittel-werbegesetz)
nicht ausserhalb von Fachkreisen (z.B. Apotheker,
Heilpraktiker,
Ärzte usw.) im Internet bereit gestellt werden.
Wissenschaftliche
Veröffentlichungen
medizinischen Inhalts oder die Mitwirkung des Arztes an aufklärenden
Veröffentlichungen in den Medien sind allerdings zulässig,
soweit die Veröffentlichung und die Mitwirkung des Arztes
auf sachliche Informationen begrenzt wird. Als Medienvertreter,
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